- Günstige Prämien
- Gültig für Visa
- Sofortige Police
Die Krankenversicherung in Kroatien ist während der gesamten Studienzeit obligatorisch.
Nicht-EU-/EWR-Bürger (Drittstaatsangehörige)
Studenten aus Drittländern sind diejenigen, deren Nationalität nicht die Europäische Union oder ein Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ist.
Ausländische Studierende mit befristetem Aufenthalt in Kroatien für die Sekundar- und Hochschulbildung müssen nachweisen, dass sie eine Versicherung haben, die ihre medizinischen Kosten während ihres Aufenthalts in Kroatien deckt.
Ohne eine gültige private Kranken- und Assistanceversicherung müssen sich ausländische Studierende bei der Kroatischen Krankenkasse (HZZO) anmelden.
In allen Fällen wird eine internationale Kranken- und Assistanceversicherung empfohlen, die folgende Leistungen bietet:
EU/EWR-Staatsangehörige
Studenten mit Staatsangehörigkeit aus EU/EWR-Ländern können in ihrem Heimatland die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) beantragen. Dank dieser Karte können EU/EWR-Bürger den gleichen Versicherungsschutz genießen wie Einheimische durch die nationalen Gesundheitsdienste.
Achtung: Die EHIC ist keine Alternative zur Reiseversicherung. Sie deckt keinen Reiseschutz, keine Suche und Rettung, keine Rückführung in das Heimatland, keine zahnärztliche Notfallbehandlung, keine Hilfe.... Eine private Versicherung wird in Kroatien auch für EU/EWR-Bürger während des gesamten Aufenthalts in Kroatien dringend empfohlen.