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Internationale Reiseversicherung

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Was ist die internationale Reiseversicherung von Swisscare?

.Für Tourismus und Geschäftsreisen ist eine Reiseversicherung mehr als empfehlenswert. Die Reiseversicherung von Swisscare umfasst medizinische Behandlungen, Reiseversicherungen wie Gepäck, Repatriierung, Such- und Rettungsdienste, Stornogebühren.... und 24/7-Hilfe zu sehr günstigen Preisen. Die Dauer der Versicherung beginnt bei 1 Tag bis zu 365 Tagen.

Wer kann es beantragen?

  • Touristen
    Fachleute

Alle Touristen und Geschäftsreisenden, deren Ziel innerhalb der EU/EWR liegt, und alle EU/EWR-Bürger, die ins Ausland reisen.

There are no foreign lands. It is the traveler only who is foreign. - Robert Louis Stevenson

Gut zu wissen

  • Kranken- und Unfallversicherung
  • Stationäre/ambulante Versorgung
  • Stornogebühren - Gepäck
  • Rückführung, Suche und Rettung inklusive
  • 3 Planebenen zur Auswahl
  • 3 maximale Versicherungssummen zur Auswahl
  • Kein Selbstbehalt
  • Unterstützung rund um die Uhr
  • Vollständig digital
  • Zugriff auf mobile Apps
  • Desktop-Kundenkonto
  • Digitale Schadenseinreichung
  • Zahlung per Kreditkarte
  • Zahlung per Banküberweisung
  • Sofortige Bereitstellung von Richtlinien
  • Gültig für Studentenvisum

Downloads & Links

Häufig gestellte Fragen

  • Wie kann ich meine Adresse ändern?

    Melde dich einfach bei deinem Kundenkonto oder deiner mobilen App an und ändere deine Adresse direkt online.

  • Krankenhäuser, Ärzte oder Zahnärzte - was ist gedeckt?

    Wird eine medizinische Behandlung notwendig, ist es wichtig, dass die Behandlung von einem in dem behandelnden Land anerkannten Arzt durchgeführt wird.

    Abhängig vom Versicherungsschutz gelten unterschiedliche Ausschlüsse, warum dringend empfohlen wird, vorgängig die Allgemeinen Versicherungs Bedingungen (AVB) zu konsultiueren. Bestehen Frage zur Erstattung oder zu Ansprüchen bitte direkt die Schadenabteilung kontaktieren.

    Ambulante Behandlungen ( keine Übernachtung in einer medizinischen Einrichtung) müssen in der Regel im Voraus bezahlt werden. Anschließend kann der Rückerstattungsantrag mittels E-Mail, über das Kundenkonto oder über iOS / Android App bei der Schadenabteilung beantragt werden.

    Bei einer stationären Behandlung (inklusive  Übernachtung) bitte die digitale Versicherungskarte vorlegen, welche im MySwisscare-Konto oder in der iOS- oder Android-App gespeichert ist. Benötigt das Spital weitere Informationen, bitte einfach auf "Teilen" klicken (oder tippen) und die vom Krankenhaus angegebene E-Mail-Adresse eingeben. Wir stellen dann das vollständige Versicherungspolice mit allen Details zu. In der Regel werden die Behandlungskosten direkt der Versicherung in Rechnung gestellt, wobei auch eine Kostengutsprache verlangt werden kann.

    Es sind ausschliesslich schmerzstillende Zahnbehandlungen und dringend notwendige Notfallreparaturen bestehender Prothesen und Zahnprothesen bis zu den in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) angegebenen Limiten gedeckt.

  • Was ist ein Selbstbehalt (Franchise/Deductible)?

    Der Selbstbehalt ist eine fixe Summe, die im Falle eines gedeckten Schadens zu Lasten des Versicherten erhoben wird. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) definieren die Höhe sowie den Anwendungsbereich. Ein Selbstbehalt kann pro Vertragsjahr, pro Kalenderjahr, pro definierten Zeitraum, für eine bestimmte Behandlung oder auch für eine bestimmte Deckung erhoben werden.

    Der Selbstbehalt wird auch jeweils auf dem Versicherungspolice ausgewiesen. 

    Nicht alle Versicherungsprodukte unterliegen einem Selbstbehalt.

  • Wie kann man einen Schaden geltend machen?

    Wichtig

    Es ist wichtig zu wissen, dass nur eine Deckung besteht für Leistungen gemäss Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB). Manchmal sind Ausschlüsse anwendbar und dies kann je nach Versicherungsprodukt variieren. Es ist empfehlenswert die Deckung vor der Wahl des Versicherungsprodukts umfassend zu prüfen. 

    Im Falle von ambulanten Behandlungen (keine Übernachtung im Krankenhaus) muss der Versicherte in der Regel die medizinische Behandlung (Arztkosten, Apotheke, Spezialisten, ambulante Behandlungen im Krankenhaus) im voraus bezahlen. 

    Um sicherzustellen, dass die Rückerstattung schnell abgewickelt werden kann, ist es empfehlenswert die Anleitung für die Einreichung von Schäden via Kundenkonto oder mittels MySwisscare IOS oder Android App folge zu leisten. 

    1. Logge dich in dein MySwisscare Kundenkonto ein
    2. Wähle die betroffenen Versicherungspolice und vervollständige den entsprechenden Fragebogen
    3. Nehme ein Foto auf oder mache ein Scan der detaillierten Rechnung und lade das Dokument im PDF oder JPG format hoch
    4. Nehme ein Foto auf oder mache ein Scan des korrespondierenden Zahlungsbelegs (Bankquittung, Barquittung…)
    5. Kurze Zusammenfassung des Schadenfalls
    6. Absenden / einreichen
       

    Wie lange dauert die Rückerstattung?

    Sobald die zuständige Schadensabteilung sämtliche notwendige Unterlagen erhalten hat, wird die Rückerstattung in die wege geleitet. In den meisten Fällen wird innerhalb von 30 Tagen zurückerstattet. Während der Hochsaison (z.B. Dezember) ist es möglich, dass eine Rückerstattung etwas länger andauert. Solltest du nach 45 Tagen noch keine Rückerstattung von der Versicherung erhalten haben, empfehlen wir die direkte Kontaktaufnahme via Email oder dem entsprechenden Kontaktformular.

  • Wie lange dauert es, bis ich meine Versicherungspolice erhalte?

    Wenn du mit Kreditkarte bezahlst, wird die Police in wenigen Sekunden ausgestellt. Sobald dein Kundenkonto aktiviert ist (dauert auch nur wenige Sekunden), kannst du deine Versicherungspolice direkt herunterladen. Wenn du mittels Banküberweisung bezahlst, kann es einige Tage dauern, bis du deine Versicherungspolice erhalten wirst. Sobald die Prämie unserem Bankkonto gutgeschrieben worden ist, wird die Versicherungspolice ausgestellt.

  • Wie kann ich kündigen?

    Du kannst deine Versicherung vor dem in deiner Versicherungspolice angegebenen Startdatum kündigen. Nötig sind die Einreichung aller notwendigen Unterlagen gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Wenn die Stornierung auf eine Visaverweigerung zurückzuführen ist, sende uns bitte eine Kopie des Ablehnungsschreibens der Botschaft oder des Konsulats. Nute dazu unser Online-Kontaktformular.

  • Was sind Swisscare-Nachtichten für COVID-19?

    Coronavirus

    Ende 2019 ist das Coronavirus in China ausgebrochen. Dieser Virus hat sich nun auf andere Länder ausgebreitet. Das Virus ist ansteckend und verbreitet sich auch über die Luft. 

    Reist du in ein vom Coronavirus betroffenes Gebiet oder verlässt du bald eins? Dann hast du eventuel Fragen in Bezug auf deine Versicherungsdeckung. Dann hast du vermutlich Fragen in Bezug auf deine Versicherungsdeckung. Weiter unten findest du eine Übersicht der am häufigsten gestellten Fragen in Bezug auf die Deckung. 

    Wir empfehlen sich immer an die Weisungen der lokalen Behörden zu halten. Wir empfehlen ebenso die Webseite der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aufmerksam zu verfolgen: https://www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019.

     

    Fühlst du dich krank?

    Falls du Grippesymptome hast, solltest du so schnell wie möglich einen Arzt anrufen. Sollte der Arzt feststellen, dass du dich mit dem Coronavirus angesteckt hast, kontaktiere den Alarmservice. Sie können unter folgender Nummer erreicht werden: +3150 520 9780. 

     

    Deckt meine Versicherung die Kosten in Zusammenhang mit dem Coronavirus?

    Deine Versicherung deckt die Kosten in Zusammenhang mit Krankheit. Falls die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den Coronavirus als Epidemie / Pandemie qualifiziert besteht keine Versicherungsdeckung gemäss Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

     

    Deckung bei Reisewarnungen (Code Orange) 

    Falls du beim Vorliegen einer Reisewarnung für deine Reisedestination trotzdem verreist, dann bist du für nicht für Kosten in Zusammenhang mit dem Coronavirus versichert. Warst du bereits bei einer Destination mit Reisewarnung und du wirst krank? Dann besteht Deckung bist du das betroffene Gebiet verlassen kannst. Die Kosten für die Repatriierung in dein Heimatland sind nicht gedeckt. Falls du das betroffene Gebiet verlassen kannst, aber du beschliesst trotzdem zu bleiben, erlischt die Deckung. Das Gleiche gilt für zukünftige Reisewarnungen in Bezug auf andere Gebiete. 

     

    Reiseversicherungen für Tourismus und Geschäftsreisen (ITVI)

    Falls du eine Reiseversicherung für Tourismus oder Geschäftsreisen abgeschlossen hast, sind die Kosten für die Repatriierung versichert..

     

    Ich bin krank und werde behandelt. Das Coronavirus wurde während meiner Behandlung als Epidemie/Pandemie deklariert an meinem Aufenthaltsort. Bin ich versichert?

    Ja, die Behandlungskosten sind in diesem Fall gedeckt. 

     

    Ich halte mich an einem Ort auf, wo die Krankheit ausgebrochen ist, bin jedoch selber nicht krank. Ich muss mich in Quarantäne begeben. Ist dies gedeckt?

    Nein, für diesen Sachverhalt besteht keine Versicherungsdeckung. 

     

    Kann ich meine Versicherung kündigen oder früher Nachhause gehen bei einer Reisewarnung?

    Bei einem vorzeitigen Reiseabbruch oder einer Kündigung nach Deckungsbeginn ist keine Prämienrückerstattung möglich. Du kannst die Versicherung kündigen, falls die Versicherungsdeckung noch nicht begonnen hat (Anfangsdatum des Deckungszeitraums gemäss Versicherungszertifikatè) Du wirst dann eine Prämienrückerstattung erhalten. 

     

    Kann ich mich präventiv auf das Coronavirus testen lassen? 

    Für präventive Tests besteht keine Deckung. 

     

  • Was tun bei einem Notfall oder Schadensfall?

    Was tun bei einem Notfall oder Schadensfall?
    Bei einem Notfall muss der Alarmservice kontaktiert werden. Mit Notfall sind Repatriierungen, Unfälle (ambulant), medizinische Behandlung in einem Krankenhaus, Hospitalisierung und eine medizinisch indizierte Rückreise. Danach erhälst du Anweisungen vom Alarmservice, die zu befolgen sind. 

     

    Der Alarmservice steht 24/7 zur Verfügung. Sie bieten Rat in Bezug auf die nächsten Schritte und organisieren die notwendige Unterstützung. 

     

    Wie kann ich meine Kosten geltend machen?
    Die Schadenabteilung nimmt deine Schadenmeldung entgegen. Zum Beispiel Gepäckschäden oder Kosten für einen Arztbesuch.

     

    Du kannst den Schaden via deinem Kundenkonto auf www.swisscare.com einreichen und durch die Swisscare App. Bitte mache deine Schadensmeldung jeweils so schnell wie möglich. 

     

    Die Schadenabteilung ist jeweils von Montag bis Freitag während den Öffnungszeiten erreichbar. Wir helfen dir weiter bei der Schadensmeldung und welche Angaben jeweils benötigt werden. 

     

    Vorauszahlung der Schäden
    Grundsätzlich müssen alle Schäden im Voraus durch den Versicherten bezahlt werden, danach wird eine Rückerstattung vorgenommen.

    Ausnahmen bilden folgende Situationen:

    • Stationärer Krankenhausaufenthalt (d.h. mit Übernachtung)

    • Suche und Rettung

    In diesen zwei Fällen musst du sofort dem Alarmservice alle Kontaktangaben des betroffenen Krankenhauses respektive der zuständigen Behörden mitteilen damit eine Zahlungsgarantie ausgestellt werden kann. 

     

    Hängige Schadensfälle
    Falls dein Schadensfall bereits durch Sedgwick abgewickelt wird, dann wird dies auch weiterhin der Fall sein. 

     

Der Versicherer ist Anker Verzekeringen n.v. Paterswoldseweg 812 in 9728 BM Groningen, Anker ist bei der Autoriteit Financiële Markten (AFM) unter der Nummer 12000661 registriert und von der De Nederlandsche Bank ("DNB") zugelassen.