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Krankenversicherung für Ausländische Studierende in der Schweiz

Für ausländische Studierende, Praktikanten und Au Pairs in der Schweiz
SPSS Plan
CHF 65 / Monat
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Schweizer Versicherungsträger
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Akzeptiert in allen Kantonen
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Was ist der internationale Studenten Kranken- versicherungs-Plan Schweiz?


Bei diesem Versicherungsschutz handelt es sich um eine umfassende Kranken- und Unfallversicherung nach Artikel 2 Absatz 2.4 der Schweizerischen Krankenversicherungsver-ordnung KVV / OAMal, welche die Versicherungspflicht von ausländischen Studenten, Praktikanten und Aupairs regelt. 

Alle Leistungen der Schweizerischen Grundver-sicherung KVG-LAMal sind bei der Swisscare ohne vorherige Gesundheitsprüfung gedeckt.

Wer kann den Plan anwenden?

  • Studenten
  • Praktikanten
  • Au Pairs
  • Doktoranten

 

 

Länderspezifische Informationen

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  • Spanien
  • Tschechische Republik
  • Ungarn
  • Zypern

Gut zu wissen

 

  • Leistungen nach schweizerischem Recht
  • Krankheit und Unfall
  • In-/Out-Patientenversorgung
  • Inklusive Assistanceleistungen
  • Unbegrenzter Plan
  • Kein medizinischer Fragebogen
  • Direkte Abrechnung für stationäre Behandlungen
  • Vollständig online
  • Gültig in allen Kantonen
  • Gültig für Studentenvisa und Genehmigungen
  • Auswahl aus 3 Versicherungsvarianten
  • 3 Selbstbehaltvarianten
  • Kundenkonto / mobile App
  • Banküberweisung / Kreditkarte
  • Prämienrückerstattung
  • Online-Schadenmeldung

Häufig gestellte Fragen

  • Was ist eine Befreiung und warum ist es obligatorisch?

    Als ausländischer Student in der Schweiz hast du die Wahl zwischen einer staatlichen Versicherung (nach KVG) oder einer privaten Studentenversicherung (nach VVG). Mit der Wahl der privaten Versicherung hast du die gleichen Leistungen zu einem viel niedrigeren Preis. Aus diesem Grund entscheiden sich viele ausländische Studierende für die Swisscare-Lösung. Mit der Wahl von Swisscare musst du  jedoch von der Pflicht zur staatlichen Versicherung befreit werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Dies wird im Rahmen des Antrags auf Befreiung bei der zuständigen Behörde geprüft.  Das Verfahren ist einfach. 1) Fülle das Formular aus, das du per E-Mail erhalten hast  2) Lege eine Kopie deiner Immatrikulationsbestätigung oder einen Brief der Universität oder Schule bei, aus dem hervorgeht, dass du Student / Praktikant / Aupair bist 3) Lege einen Nachweis über den Aufenthalt bei, z.B. einen Brief deines Rathauses oder eine Kopie deiner Schweizer Aufenthaltsbewilligung. Dann scanne sie einfach und sende diese über das Kontaktformular oder per Email an Swisscare.

  • Wie kann ich meine Adresse ändern?

    Melde dich einfach bei deinem Kundenkonto oder deiner mobilen App an und ändere deine Adresse direkt online.

  • Krankenhäuser, Ärzte oder Zahnärzte - was ist gedeckt?

    Wird eine medizinische Behandlung notwendig, ist es wichtig, dass die Behandlung von einem in dem behandelnden Land anerkannten Arzt durchgeführt wird.

    Abhängig vom Versicherungsschutz gelten unterschiedliche Ausschlüsse, warum dringend empfohlen wird, vorgängig die Allgemeinen Versicherungs Bedingungen (AVB) zu konsultiueren. Bestehen Frage zur Erstattung oder zu Ansprüchen bitte direkt die Schadenabteilung kontaktieren.

    Ambulante Behandlungen ( keine Übernachtung in einer medizinischen Einrichtung) müssen in der Regel im Voraus bezahlt werden. Anschließend kann der Rückerstattungsantrag mittels E-Mail, über das Kundenkonto oder über iOS / Android App bei der Schadenabteilung beantragt werden.

    Bei einer stationären Behandlung (inklusive  Übernachtung) bitte die digitale Versicherungskarte vorlegen, welche im MySwisscare-Konto oder in der iOS- oder Android-App gespeichert ist. Benötigt das Spital weitere Informationen, bitte einfach auf "Teilen" klicken (oder tippen) und die vom Krankenhaus angegebene E-Mail-Adresse eingeben. Wir stellen dann das vollständige Versicherungspolice mit allen Details zu. In der Regel werden die Behandlungskosten direkt der Versicherung in Rechnung gestellt, wobei auch eine Kostengutsprache verlangt werden kann.

    Es sind ausschliesslich schmerzstillende Zahnbehandlungen und dringend notwendige Notfallreparaturen bestehender Prothesen und Zahnprothesen bis zu den in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) angegebenen Limiten gedeckt.

  • Was ist ein Selbstbehalt (Franchise/Deductible)?

    Der Selbstbehalt ist eine fixe Summe, die im Falle eines gedeckten Schadens zu Lasten des Versicherten erhoben wird. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) definieren die Höhe sowie den Anwendungsbereich. Ein Selbstbehalt kann pro Vertragsjahr, pro Kalenderjahr, pro definierten Zeitraum, für eine bestimmte Behandlung oder auch für eine bestimmte Deckung erhoben werden.

    Der Selbstbehalt wird auch jeweils auf dem Versicherungspolice ausgewiesen. 

    Nicht alle Versicherungsprodukte unterliegen einem Selbstbehalt.

  • Wie kann man einen Schaden geltend machen?

    Wichtig

    Es ist wichtig zu wissen, dass nur eine Deckung besteht für Leistungen gemäss Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB). Manchmal sind Ausschlüsse anwendbar und dies kann je nach Versicherungsprodukt variieren. Es ist empfehlenswert die Deckung vor der Wahl des Versicherungsprodukts umfassend zu prüfen. 

    Im Falle von ambulanten Behandlungen (keine Übernachtung im Krankenhaus) muss der Versicherte in der Regel die medizinische Behandlung (Arztkosten, Apotheke, Spezialisten, ambulante Behandlungen im Krankenhaus) im voraus bezahlen. 

    Um sicherzustellen, dass die Rückerstattung schnell abgewickelt werden kann, ist es empfehlenswert die Anleitung für die Einreichung von Schäden via Kundenkonto oder mittels MySwisscare IOS oder Android App folge zu leisten. 

    1. Logge dich in dein MySwisscare Kundenkonto ein
    2. Wähle die betroffenen Versicherungspolice und vervollständige den entsprechenden Fragebogen
    3. Nehme ein Foto auf oder mache ein Scan der detaillierten Rechnung und lade das Dokument im PDF oder JPG format hoch
    4. Nehme ein Foto auf oder mache ein Scan des korrespondierenden Zahlungsbelegs (Bankquittung, Barquittung…)
    5. Kurze Zusammenfassung des Schadenfalls
    6. Absenden / einreichen
       

    Wie lange dauert die Rückerstattung?

    Sobald die zuständige Schadensabteilung sämtliche notwendige Unterlagen erhalten hat, wird die Rückerstattung in die wege geleitet. In den meisten Fällen wird innerhalb von 30 Tagen zurückerstattet. Während der Hochsaison (z.B. Dezember) ist es möglich, dass eine Rückerstattung etwas länger andauert. Solltest du nach 45 Tagen noch keine Rückerstattung von der Versicherung erhalten haben, empfehlen wir die direkte Kontaktaufnahme via Email oder dem entsprechenden Kontaktformular.

  • Vorgehen bei Kündigung!

    Die Auslandskrankenversicherung von Swisscare für Studierende, Praktikanten und Au Pairs in der Schweiz bietet gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingunge eine Reihe von Möglichkeiten, die Versicherung wie folgt zu kündigen:

     

    Endgültiges Verlassen der Schweiz

     

    Wenn du die Schweiz endgültig verlässt, kannst du deine Versicherung auf den Tag deiner Abreise kündigen. Bitte sende eine Kopie der Abmeldebestätigung ihrer Wohngemeinde an Swisscare. Die nicht in Anspruch genommene Prämie wird vor Reiseantritt rückerstattet.

     

    Ebenfalls benötigen wir vor deiner Rückreise die Zahlungsverbindung wie Name des Zahlungsinstitutes, deren Adresse, IBAN Nummer und Inhaber des Kontos. Wir können nur bei vollständigen Angaben die Rückerstattung anweisen.

     

    Du bleibst in der Schweiz, bis aber nicht mehr Student, Praktikant, Au Pair etc.

     

    Laut Gesetz und  unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen hast du keinen Anspruch mehr auf eine Befreiung vom Versicherungsobligatorium zugunsten einer privaten Studentenversicherung. Dein Vertrag muss gekündigt werden und du musst Mitglied bei einer Schweizer Krankenversicherung werden. Swisscare kann dich für einen geeigneten Versicherungsschutz bei einer Krankenkasse perfekt unterstützen.

     

    Du hast geheiratet und wohnst in der Schweiz

     

    Sobald du eine Schweizerin oder einen Schweizer geheiratet hast und in der Schweiz wohnhaft bist, musst du Mitglied bei einer Schweizer Krankenkasse werden. Gerne unterstützen wir dich auch hier für einen geeigneten Versicherungsschutz über unsere Partner.

     

    Wechsel zu einem anderen Versicherer

     

    Wenn du ohne einen der oben genannten Gründe von einem Swisscare-Plan zu einem anderen Versicherer wechseln willst, kannst du die Versicherung unter Einhaltung der Kündigungsfrist auf das Ende eines Kalenderjahres (31. Dezember) kündigen. 

     

    Um deine Kündigung zu bestätigen, benötigen wir einen entsprechenden Nachweis des neuen Versicherungsträgers ab dem 1. Januar. 

     

    Beachte! Eine Kündigung ist nur möglich, wenn deine Versicherung mindestens 12 Monate gültig war.

     

  • What are the Swisscare news for COVID-19 (SPSS)?

    The cost of the COVID-19 / Coronavirus tests and treatments will be reimbursed by basic health insurance. You may refer to the Federal Office of Public Health for more details.

    Possible case(s) are advised to phone the doctor’s office or hospital first, rather than showing up in person.

    Federal Office of Public Health (FOPH)
    Coronavirus Infoline: +41 58 463 00 00, daily 24 hours
    For health professionals: +41 58 462 21 00, daily from 8 a.m. to 6 p.m.

    The Infoline is staffed 24 hours daily in German, French, Italian, and English.

    Please note there is currently a high demand for advice and information.
    The authority has increased the number of Infoline call handlers, but callers may still experience lengthy delays before getting through.

Legal The Insurer is Europäische Reiseversicherung, a Branch of Helvetia, a stock corporation under Swiss law, with its registered office at St. Alban-Anlage 56, 4052 Basel​. The company is registered by the Swiss Financial Market Supervisory FINMA