Die Auslandskrankenversicherung von Swisscare für Studierende, Praktikanten und Au Pairs in der Schweiz bietet gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingunge eine Reihe von Möglichkeiten, die Versicherung wie folgt zu kündigen:
Endgültiges Verlassen der Schweiz
Wenn du die Schweiz endgültig verlässt, kannst du deine Versicherung auf den Tag deiner Abreise kündigen. Bitte sende eine Kopie der Abmeldebestätigung ihrer Wohngemeinde an Swisscare. Die nicht in Anspruch genommene Prämie wird vor Reiseantritt rückerstattet.
Ebenfalls benötigen wir vor deiner Rückreise die Zahlungsverbindung wie Name des Zahlungsinstitutes, deren Adresse, IBAN Nummer und Inhaber des Kontos. Wir können nur bei vollständigen Angaben die Rückerstattung anweisen.
Du bleibst in der Schweiz, bis aber nicht mehr Student, Praktikant, Au Pair etc.
Laut Gesetz und unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen hast du keinen Anspruch mehr auf eine Befreiung vom Versicherungsobligatorium zugunsten einer privaten Studentenversicherung. Dein Vertrag muss gekündigt werden und du musst Mitglied bei einer Schweizer Krankenversicherung werden. Swisscare kann dich für einen geeigneten Versicherungsschutz bei einer Krankenkasse perfekt unterstützen.
Du hast geheiratet und wohnst in der Schweiz
Sobald du eine Schweizerin oder einen Schweizer geheiratet hast und in der Schweiz wohnhaft bist, musst du Mitglied bei einer Schweizer Krankenkasse werden. Gerne unterstützen wir dich auch hier für einen geeigneten Versicherungsschutz über unsere Partner.
Wechsel zu einem anderen Versicherer
Wenn du ohne einen der oben genannten Gründe von einem Swisscare-Plan zu einem anderen Versicherer wechseln willst, kannst du die Versicherung unter Einhaltung der Kündigungsfrist auf das Ende eines Kalenderjahres (31. Dezember) kündigen.
Um deine Kündigung zu bestätigen, benötigen wir einen entsprechenden Nachweis des neuen Versicherungsträgers ab dem 1. Januar.
Beachte! Eine Kündigung ist nur möglich, wenn deine Versicherung mindestens 12 Monate gültig war.