- Günstige Prämien
- Gültig für Visa
- Sofortige Police
Die Krankenversicherung in Slowenien ist während der gesamten Studienzeit obligatorisch.
Nicht-EU-/EWR-Bürger (Drittstaatsangehörige)
Studenten
Studenten aus Drittländern sind diejenigen, deren Nationalität nicht die Europäische Union oder ein Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ist.
Ausländische Studenten aus Drittländern können aufgrund von Artikel 15 Absatz 14 des Gesetzes über die Gesundheitsversorgung und die Krankenversicherung in der Republik Slowenien unter der Bedingung in die obligatorische Krankenversicherung einbezogen werden:
1) dass sie über eine gültige Immatrikulationsbescheinigung an einer Bildungseinrichtung in Slowenien oder einen Ausbildungsnachweis (Grund- oder Mittelschule, Fakultät, postgraduale Weiterbildung, Forschungsarbeiten an einer Einrichtung in Slowenien) verfügen und
2) in den EU-Mitgliedstaaten, dem EWR, der Schweiz, Australien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Serbien und Montenegro nicht in die obligatorische Krankenversicherung einbezogen sind oder
3) sind in der obligatorischen Krankenversicherung enthalten, können aber keine relevanten Dokumente für die Ausübung der Notfallmedizin in Slowenien erhalten, die sie durch entsprechende Zertifikate nachweisen müssen.
Austauschstudenten
Internationale Austauschstudenten (nicht aus der EU, dem EWR, der Schweiz, Österreich oder Ländern mit abgeschlossenen bilateralen Abkommen) müssen ihre Krankenversicherung auf der Grundlage der Versicherung 43 selbst beim Regionalbüro des Krankenversicherungsinstituts Sloweniens am Aufenthaltsort abschließen. Die Krankenversicherung wird in der Regel zu Beginn des Studienjahres oder der Ausbildung gültig. Der monatliche Beitrag für diese Versicherung beträgt derzeit 126,33 € (das sind 8,2% des durchschnittlichen Bruttoeinkommens in Slowenien für Oktober des Vorjahres). Der Schüler ist die Person, die den Beitrag zu zahlen hat, kann aber auch von einer juristischen Person übernommen werden. Da die gesetzliche Krankenversicherung nur einen bestimmten Prozentsatz der Kosten für die Gesundheitsleistungen übernimmt, empfehlen wir auch den Abschluss einer gewerblichen Krankenversicherung für die Differenz bis zur Höhe der vollen Kosten der medizinischen Leistungen (Coris, Vzajemna, etc.). Wenn der Student nicht über die Zusatzversicherung verfügt, muss er die Differenz zum vollen Preis der Dienstleistungen bezahlen.
Du erhälst weitere Informationen über die bestehenden Praktiken der Krankenversicherung an der Gastinstitution, wende dich daher bitte an deinen Ansprechpartner an den Hochschulen.
Wichtig für alle Studierenden und Austauschstudenten:
Die slowenische obligatorische Krankenversicherung deckt nicht alle medizinischen Leistungen und keine Reise- und Assistanceleistungen ab.
Die Universitäten empfehlen daher dringend, dass Studenten aus Drittländern vor ihrer Ankunft in Slowenien eine internationale Gesundheitsversorgung und Betreuung der Studenten erwerben.
Wenn die Studiendauer mehr als ein Jahr beträgt, kann eine einjährige internationale Kranken- und Assistenzversicherung für Studenten abgeschlossen und am Ende des Jahres verlängert werden.
EU/EWR-Staatsangehörige
Studenten mit Staatsangehörigkeit aus EU/EWR-Ländern können in ihrem Heimatland die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) beantragen. Dank dieser Karte können EU/EWR-Bürger den gleichen Versicherungsschutz genießen wie Einheimische bei der slowenischen obligatorischen Krankenversicherung.
Achtung: Die EHIC ist keine Alternative zur Reiseversicherung. Sie deckt keinen Reiseschutz, keine Suche und Rettung, keine Rückführung in das Heimatland, keine zahnärztliche Notfallbehandlung, keine Hilfe.... Eine private Versicherung wird in Slowenien auch für EU/EWR-Bürger während des gesamten Aufenthalts in Slowenien dringend empfohlen.